Das BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen bei Banken und Sparkassen zeigt erste größere Wirkung. Die ING setzt die ab Mai eigentlich geltenden Preiserhöhungen für
aus. Es gelten da also weiterhin die alten Preise.
Doch damit nicht genug. Im Frühjahr 2020 hatte die ING Kontoführungsgebühren eingeführt, sofern kein monatlicher Mindestgeldeingang von 700 € erfolgt. Diese Kontoführungsgebühren sind derzeit auch erstmal Geschichte.
Ob die ING die Kontoführungsgebühren wieder einführt, bleibt abzuwarten, da sie in der Bilanz wohl nur marginale Auswirkungen hinterlassen haben dürften. Durch den Wegfall von Zinsen auf dem Extrakonto und dem Girokonto und der Einführung von Negativzinsen für Beträge oberhalb von 50.000 € wird das Konto auch zum Parken von größeren Beträgen nicht wirklich interessant. Auf jeden Fall kann das Konto jetzt auch für Personen interessant sein, die das nicht als Hauptkonto nutzen wollen, aber trotzdem ein kostenloses Girokonto haben wollen, z.B. um dort gemeinschaftliche Ausgaben gesammelt drüber laufen zu lassen oder ähnliches.
Spannend wird auch noch werden, wie andere Banken auf den ING-Vorstoß reagieren werden. Einige Banken nutzen ja die Gelegenheit um sich von Kunden zu trennen an denen sie nicht genug verdienen. Dabei wird manchmal vergessen, daß man sich immer zweimal sieht im Leben und sich auch der Kunde weiterentwickelt und vielleicht schon wenige Jahre später sehr viel Umsatz hätte bringen können. Die ING agiert da jedenfalls wesentlich kundenfreundlicher, was wieder einmal klar macht, weshalb sie die größte Direktbank in Deutschland ist.